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   VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06   

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VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06 (https://dejure.org/2006,21560)
VK Bund, Entscheidung vom 08.03.2006 - VK 1-07/06 (https://dejure.org/2006,21560)
VK Bund, Entscheidung vom 08. März 2006 - VK 1-07/06 (https://dejure.org/2006,21560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingender Ausschluss eines Angebots vom Vergabeverfahren wegen Fehlens der gemäß den Ausschreibungsbedingungen erforderlichen Erklärungen; Ausschluss des Rechtswegs zu den Vergabekammern des Bundes ; Bindung deutscher Behörden an das deutsche Vergaberecht; Abweichende ...

  • Wolters Kluwer
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - abgelehnt für den Fall der Ungleichbehandlung von Angeboten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Bauvorhaben - Einkaufszentrum, Ausstattung von zwei Restaurants mit Theken, kompletter Kücheneinrichtung und -geräten - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Zwar hat das OLG Düsseldorf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann angenommen, wenn ein Auftraggeber das Angebot eines Bieters für annahmefähig hält, obwohl es einen gleichartigen Mangel aufweist wie die Angebote der übrigen Bieter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03, und Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichte den öffentlichen Auftraggeber somit, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Zwar hat das OLG Düsseldorf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann angenommen, wenn ein Auftraggeber das Angebot eines Bieters für annahmefähig hält, obwohl es einen gleichartigen Mangel aufweist wie die Angebote der übrigen Bieter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03, und Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichte den öffentlichen Auftraggeber somit, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Es ist insbesondere als ausreichend anzusehen, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, und jetzt auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2005, VII-Verg 49/05 und VII-Verg 50/05; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05).

    Zwar hat das OLG Düsseldorf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann angenommen, wenn ein Auftraggeber das Angebot eines Bieters für annahmefähig hält, obwohl es einen gleichartigen Mangel aufweist wie die Angebote der übrigen Bieter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04, und Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03, und Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05).

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Deshalb kann der Nachprüfungsantrag eines zu Recht ausgeschlossenen Bieters nicht darauf gestützt werden, dass auch alle übrigen im Wettbewerb befindlichen Angebote wegen eines gleichartigen Mangels auszuschließen seien und dementsprechend der an einen anderen Bieter beabsichtigte Zuschlag das Gleichbehandlungsgebot verletze (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; s.a. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4. August 2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05).
  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Deshalb kann der Nachprüfungsantrag eines zu Recht ausgeschlossenen Bieters nicht darauf gestützt werden, dass auch alle übrigen im Wettbewerb befindlichen Angebote wegen eines gleichartigen Mangels auszuschließen seien und dementsprechend der an einen anderen Bieter beabsichtigte Zuschlag das Gleichbehandlungsgebot verletze (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; s.a. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4. August 2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2005 - Verg 51/05

    Unterlegener ASt muss Kosten des BEI nicht tragen!

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04, Beschluss vom 19. Februar 2002 - Verg 33/01, Beschluss vom 4. August 2005, VII - Verg 51/05, Beschluss vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05).
  • VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05

    Grundinstandsetzung - Stahlwasserbau

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Gerade diese Chance auf Zuschlagserteilung in einem erneuten Vergabeverfahren ist aber äußerst fraglich, da eine erneute Vergabe des Auftrags nach Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabestelle zum einen nicht zwingend ist und zum anderen, wenn sich die Vergabestelle zu einer erneuten Vergabe entschließt, diese gemäß § 3a Nr. 5 Buchstabe a) und b) VOB/A durch ein Verhandlungsverfahren (also ohne Beteiligung des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren) erfolgen kann (siehe dazu bereits 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK1-146/05).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
    Außerdem ist bei dieser Sachlage jede nachträgliche Aufklärung unzulässig, da diesbezügliche Nachverhandlungen gemäß § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2004 - Verg 22/04, unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02, S. 17).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

  • VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-159/05

    Baumaßnahme der US-Streitkräfte; Ersetzen von Wohneinheiten

  • VK Hamburg, 08.09.2006 - VgK FB 7/06

    Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz wird nur dann bejaht, falls das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, unter demselben Mangel leidet wie das des Antragstellers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, Az. Verg 69/05) oder wenn bei der Ausschreibung ansonsten besonders schwerwiegende Verstöße gegen die vergaberechtliche Gebote bestehen (vgl. Vergabekammer des Landes Berlin, Beschluss vom 10.02.2005, Az. VK - B 2 - 74/04, str. - a.A.: Thüringer OLG, Beschluss vom 20.06.2005, Az. 9 Verg 3/05; Vergabekammer Schleswig- Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 17.03.2006, Az. VK-SH 2/06; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 08.03.2006, Az. VK 1-07/06).
  • VK Bund, 09.01.2013 - VK 2-140/12

    GWB gilt nicht bei Auftragsvergaben für Bauvorhaben der US-Army!

    Soweit die Vergabekammer des Bundes zur alten Rechtslage (VK 2 -156/05 und 159/05, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005; ebenso Beschluss vom 8. März 2006, VK 1 - 07/06) - ausgeführt hat, dass Art. 49 Abs. 2 ZA-NTS aufgrund des Verweises lediglich auf die "geltenden deutschen Rechts - und Verwaltungsvorschriften" die deutschen Behörden schlicht an das (gesamte) deutsche Vergaberecht bindet (und somit einschließlich des Vierten Teils des GWB), im Übrigen jedoch keine "besonderen" Vergabevorschriften enthält, ist die erkennende Kammer angesichts der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage der Auffassung, dass dies so nicht mehr gelten kann.
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